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Aktuelles

Novellierung der Trinkwasserverordnung

Die Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) setzt wichtige europäische Vorgaben für den Schutz des Trinkwassers in nationales Recht um.

Die zweite Verordnung zur Novellierung der TrinkwV vom 20.06.2023 ist am 24.06.2023 in Kraft getreten.

Änderungen gibt es insbesondere für Betreiber von Wasserversorgungsanalagen durch die Einführung neuer Parameter und Festlegung niedrigerer Grenzwerte für die chemische Überwachung.

Änderungen im chemischen Bereich

Durch die zweite Novellierung der TrinkwV ergeben sich Veränderungen für die chemischen Untersuchungen nach § 7 (aktuelle Fassung).

Einführung neuer Parameter und Substanzgruppen sowie entsprechender Grenzwerte:

  • Bisphenol A
  • Chlorat/Chlorit
  • Halogenessigsäuren (HAA-5)
  • Microcystin-LR (Toxin aus Cyanobakterien)
  • per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)

Verschärfung bestehender Grenzwerte:

  • Arsen
  • Blei
  • Chrom

Änderungen im mikrobiologischen Bereich

Durch die zweite Novellierung der TrinkwV ergeben sich Veränderungen für die mikrobiologischen Untersuchungen nach § 6 (aktuelle Fassung).

Neuer Maßnahmenwert für Legionellen:

  • Maßnahmen des Betreibers (§ 51 TrinkwV) bereits bei Erreichen des Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 ml Legionellen

Untersuchung des Indikatorparameter somatischer Coliphagen (§ 36 TrinkwV)

  • Wasserversorgungsanlagen, deren Rohwasser aus  Oberflächengewässern stammt
  • vier Rohwasseruntersuchungen im Abstand von jeweils 3 Monaten
  • Erfassung von Wetterverhältnissen wie Starkregen oder Trockenheit im Untersuchungszeitraum

Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (PDF, 0,2 MB)
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Wichtige Information in Bezug auf das Schreiben des Gesundheitsamts Passau!

Das Gesundheitsamt Passau hat Sie aufgefordert Ihren Befund für die Trinkwasseruntersuchung 2024 vorzulegen?

Dann senden Sie uns bitte folgende Daten per Email an
info@lafuwa.de :

• die Kundennummer (alternativ: Name und vollständige Anschrift)

• die OKZ (Ihre 13-stellige Entnahmestellennummer 1230 0….)

• die Labornummer

Wir leiten die vorliegenden Daten dann so schnell wie möglich weiter an das Gesundheitsamt.

Der im Schreiben vorgegebene Termin bezieht sich nur auf die Untersuchungsergebnisse für 2024.

 

Falls bei Ihnen 2024 keine Trinkwasseruntersuchung durchgeführt wurde, können Sie unter folgendem Link Online-Auftragsanfrage – Lafuwa jetzt eine Untersuchung beauftragen.

Bitte teilen Sie dem Gesundheitsamt in diesem Fall per E-Mail mit, dass Sie eine Untersuchung beauftragt haben.

Wir setzen uns bezüglich einer Terminvereinbarung so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung.

 

 

Vielen Dank!

Ihr LAFUWA-Team